Gefahrgutklassen

Gefahrgutklassen - weltweit gültig!

Gefahrgutklassen sind weltweit genormt. Dabei spielt es keine Rolle ob die Lieferung zu Lande, zu Wasser oder in der Luft erfolgt. Auch wenn die klassifizierten Stoffe oft unterschiedlich verwendet werden, ihre Grundeigenschaften sind immer die Gleichen.

Aus diesem Grund können verschiedenste Stoffe in Gefahrgutklassen eingeteilt werden. Ein Beispiel ist das Heizöl. Dieses wird in die Gefahrgutklasse 3 eingeteilt. Zur gleichen Gruppe gehören aber auch Benzin und Aceton, welches als leicht flüchtiges Lösungsmittel bekannt ist. Aber all diese Stoffe haben zwei gemeinsame Eigenschaften: sie sind entzündbar und flüssig.

Deshalb werden alle Stoffe mit den gleichen Eigenschaften auch in eine Gefahrgutklasse eingeteilt. Verfügen die Stoffe noch über weitere Eigenschaften, zum Beispiel das sie giftig sind, werden sie zusätzlich in eine Neben- oder Zusatzgefahr eingeteilt.

So werden alle Stoffe in insgesamt 9 Gefahrgutklassen eingeteilt und je nach Eigenschaft zusätzlich in Unterklassen unterteilt. Diese sind weltweit gültig und beinhalten etwa 4.000 Gefahrenstoffe. Dabei spielt die Reihenfolge bei den Nummerierungen der Gefahrgutklassen keine Rolle
Die Klasse 9 bedeutet nicht, dass diese Stoffe am gefährlichsten sind und die Klasse 1 ist kein Indiz für eine weniger große Gefahr. Die Zahlen dienen lediglich der Übersicht und führen zum Ordnungsprinzip. Anhand der unterschiedlichen Merkmale wird entschieden, in welche Gefahrgutklassen die Stoffe eingeteilt werden und wie sie verpackt und transportiert werden müssen. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • Klasse 1: explosive Materialien
  • Klasse 2: Gase
  • Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind
  • Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 5: oxidierende Stoffe
  • Klasse 6: ansteckungsgefährliche und giftige Stoffe
  • Klasse 7: radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: ätzende Stoffe
  • Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe
  • Gefahrgutklassen übersicht Gefahrgutklassen übersicht

    Die Zusatzgefahren der einzelnen Gefahrgutklassen

    Jeder Stoff kann auch gleichzeitig eine Menge an Zusatzgefahren enthalten. Ein Beispiel hierfür sind Pestizide. Diese können giftig aber auch leicht entzündlich sein. Die Gefahrgutklassen werden dann zusätzlich in Zusatzgefahren eingeteilt. Diese sind aber ebenso wichtig, wie die Hauptgefahr. Auch wenn der Begriff Nebengefahr erst einmal harmloser klingt, ist diese Klassifizierung ebenfalls von hoher Relevanz.

    Die Entscheidung ob ein zu transportierender Stoff in eine Gefahrgutklasse eingeteilt werden muss, trifft man aufgrund der Merkmale, die der Stoff aufweist. Zusätzlich werden gefährliche Güter der meisten Gefahrgutklassen in drei Verpackungsgruppen eingeteilt. Diese richten sich nach der Schwere der Gefahr, die von ihnen ausgeht.

    Diese Eigenschaften müssen nicht nur beim Transport, sondern auch beim Verpackungen kaufen beachtet werden. Beim Verpacken von Gefahrengütern können Sie einen zusätzlichen Schutz durch die Verwendung von Packpapier und Luftpolsterfolie.

    Die gefährlichen Güter

    Jedes Gefahrgut wurde durch ein internationales Übereinkommen in eine Stoffliste aufgenommen. Durch die vergebene Nummer werden sie auf diese Weise klassifiziert. Somit ist man jederzeit und weltweit in der Lage die Gefahrgutklassen zu identifizieren. Zu jeder dieser Gefahrgutklassen wurden entsprechende Gefahrgutzettel entwickelt. Hiermit wird das Gefahrgut sichtbar gekennzeichnet.

    Das gilt für die Verpackungen und auch die Fahrzeuge der Gefahrgutklassen. Meist handelt es sich für die Verpackungen um selbstklebende Label, die eine einheitliche Größe haben. Für Verpackungsgüter sind diese 10cm x 10cm und für Container oder Fahrzeuge 25cm x 25cm groß. Die Gestaltung der Zettel der unterschiedlichen Klassen ist allerdings immer gleich. Diese sind immer rautenförmig und müssen auf der Verpackung angebracht werden. In der unteren Ecke des Labels steht immer die Nummer der Unterklasse.

    Wird die Ware per Luftfracht transportiert darf zusätzlich in englischer Sprache die Art der Gefahr erklärt werden. Die Gefahrgutklassen werden ebenfalls einer vierstelligen UN Nummer zugeordnet. Mit dieser UN Nummer wird den Gefahrgutklassen die Verpackungsart zugeteilt. Weiterhin wird in der Liste geregelt, ob für die entsprechenden Klassen Sondervorschriften oder auch Ausnahmeregelungen vorhanden sind. Damit die Gefahrgutzeichen auch trotz nasser Witterungsverhältnisse und Schmutz sichtbar bleiben, können Sie diese mit einem Adressen-Schutzfilm versehen.

    Der Transport von Gefahrgutklassen

    Werden Waren verschiedener Gefahrgutklassen über die Straße transportiert, benötigt der Fahrer einen ADR-Schein. Meist sind die Menge und die unterschiedlichen Gefahrgutklassen ausschlaggebend dafür, ob ein solcher Schein für den Transport benötigt wird. Kauft man einen Kanister Verdünnungsmittel im Baumarkt oder transportiert einen Eimer Farbe in seinem Fahrzeug, muss man sich sicherlich keine Gedanken darum machen, ob man nun einen ADR-Schein benötigt.

    Transportiert man aber eine LKW-Ladung Farbe, bedeutet dies eine Gefahr für die Umwelt. Im Verkehrsrecht werden verschiedenen Vorschriften festgehalten, was beim Transport der unterschiedlichen Gefahrgutklassen zu beachten ist. Sollte man dagegen verstoßen, drohen empfindliche Bußgelder. Zusätzlich müssen einige Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem zwei selbststehende Warnzeichen, geeigneter Atemschutz je nach den unterschiedlichen Klassen, Auffangbehälter oder auch ein ABC-Pulverlöscher. Aber auch Unfallmerkblätter sind unbedingt mitzuführen.

    Sollten Waren unterschiedlicher Gefahrgutklassen gelagert werden, muss hierzu ein gesondertes Gefahrgutlager verwendet werden. Für ein solches Lager gibt es strenge Vorschriften. Beispielsweise dürfen die Böden keine Flüssigkeiten durchlassen oder je nach Klasse müssen die Beleuchtungen explosionsgeschützt sein. Die entsprechenden Vorschriften findet man unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz oder in der Gefahrgutverordnung. An den Eingängen sollten auch in jedem Fall entsprechende Verbots- oder Warnzeichen hängen.

    Abschließend kann man sagen, dass der Einteilung von Gefahrgut in Gefahrgutklassen eine klare und verständliche Logik zugrunde liegt. Und: die ausgehende praktische Gefahr von Gefahrgütern darf in keinem Fall unterschätzt werden. Daher sind bestehende Vorschriften penibel umzusetzen und Richtlinien einzuhalten. Ihre Güter können Sie ganz einfach mit Gefahrgut- und Gefahrstoffetiketten kennzeichnen, welche Sie in unserem Sortiment finden. Zusätzlich kann die Verwendung von Warnklebeband Ihre Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten beim Versenden der Ware zur Vorsicht anhalten.

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