Lizenzierung bei Verpackungen

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Online-Händlerin hat Verpackungslizenz

Verpackungslizenz: Alles Wichtige auf einen Blick

Wer verpackte Waren als „Erster“ an den Endverbraucher bringt, benötigt eine Verpackungslizenz. Das schreibt seit dem 01.01.2019 das Verpackungsgesetz vor. Es stellt sicher, dass Hersteller und Händler der finanziellen Verantwortung für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen nachkommen. Hier erfahren Sie, ob Sie Ihre Verpackungen lizenzieren müssen, wie es funktioniert und welche Strafen drohen, wenn Sie gegen das Gesetz verstoßen.

Was gilt nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Am 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten und hat damit die bisher geltende Verpackungsverordnung von 1992 abgelöst. Das neue Gesetz nimmt verstärkt diejenigen in die Pflicht, die Verpackungen erstmals in Umlauf bringen, zum Beispiel Hersteller, aber auch Online-Händler.

Welche Pflichten gelten nach dem VerpackG?

Es verpflichtet jeden sogenannten „Erstinverkehrbringer“ von Verkaufs- und Umverpackungen, seine Verpackungen zu lizenzieren. Damit sind also die Personen gemeint, die verpackte Waren für private Endverbraucher erstmals in Deutschland in Verkehr bringen oder nach Deutschland importieren.

Lizenzierung bedeutet: Sie müssen die Verpackungen, die Sie zum Verkauf einsetzen, zur Sammlung und Verwertung bei einem offiziellen dualen System anmelden. Durch die gebührenpflichtige Lizenzierung gewährleisten Sie die zuverlässige Rücknahme, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungen durch die dualen Systeme.

Was sind die dualen Systeme?

Mit den dualen Systemen wurde ein zweites Abfallentsorgungssystem, neben dem der Landkreise und Städte, erschaffen. Sie beschäftigen sich ausschließlich mit der Sammlung, Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen. Die dualen Systeme sind privatwirtschaftlich organisiert und finanzieren sich über die Lizenzentgelte.

In Deutschland gibt es aktuell neun Betreiber dualer Systeme, zum Beispiel die Der Grünen Punkt, Lizenzero oder die BellandVision GmbH.

Mit der Lizenzierung kommen Sie als Gewerbetreibender Ihrer Produktverantwortung nach: Denn sie sorgen dafür, dass Ihre Kunden die gebrauchten Verpackungen kostenfrei entsorgen und sie dann recycelt werden können. Halten Sie sich nicht an das Gesetz und lizenzieren Sie Ihre Verpackungen nicht, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.

Wichtig: Das neue Verpackungsgesetz hat außerdem die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geschaffen. Diese zentrale Registrierungsstelle soll den Markt besser überwachen und die Transparenz in der Lizenzierung stärken. Als Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen müssen Sie sich daher ab sofort in der Datenbank der ZSVR registrieren

Warum gibt es die Verpackungslizenz?

Ziel des Gesetzes ist es, die Quote der recycelten Verpackungsmaterialien zu erhöhen. Zudem soll jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, deren Rücknahme und Verwertung verantworten.

Duale Systeme organisieren die Entsorgung von Verpackungen

Duale Systeme organisieren die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsmaterial. © gettyimages/FORGEM

Die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen erfolgen über die gelben Tonnen, die gelben Säcke, die Papiertonnen und weitere Hol- und Bringsysteme zur Abfallsammlung. Die hierbei entstehenden Kosten sollen sich mit dem neuen Gesetz künftig gerecht auf alle Hersteller und Händler verteilen.

Wer muss Verpackungen lizenzieren?

Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inklusive Füllmaterial) in Verkehr bringen. Sie schließt also alle Hersteller und (Online-)Händler ein, die ein verpacktes Produkt „als Erster“ an den Endkunden verkaufen, egal ob im stationären Handel direkt am Ladentisch oder über das Internet.

Die Lizenzierungspflicht betrifft dabei jeden, unabhängig von Gewerbegröße, Umsatz, Verpackungsmenge oder -art.

Lizenzierte Verpackungen beim Versand

Jeder, der Produkte an den Endverbraucher bringt, benötigt seit Anfang 2019 eine Verpackungslizenz. © gettyimages/Natnan Srisuwan

Dabei macht es auch keinen Unterschied, welche Mengen Sie in Umlauf bringen und wie groß oder klein Ihre Verpackungen sind. Die Lizenzierungspflicht gilt unabhängig von Verpackungsart und -menge und damit ab der ersten befüllten Verpackung.

Übrigens: Es spielt beim Online-Handel auch keine Rolle, ob Sie Waren über einen eigenen Online-Shop verkaufen oder über Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy vertreiben.

Welche Verpackungen muss ich lizenzieren?

Das Verpackungsgesetz schließt alle Verpackungsmaterialien mit ein, die beim privaten Endkonsumenten zu Hause typischerweise im Müll landen. Dazu zählen:

  • Verpackungskartons
  • Versandtaschen
  • Luftpolsterumschläge
  • Umverpackungen
  • Folien
  • Polster
  • andere Füllmaterialien
  • Konserven
  • Getränkekartons
  • Verpackungsbestandteile wie Etiketten
  • etc.

Wichtig: Aus welchem Material (ob Pappe, Klebeband, Kunststoff oder Styropor) die Verpackung besteht, spielt dabei keine Rolle. Wenn Ihre Produktverpackungen beim Verbraucher im Abfall landen, müssen Sie sicherstellen, dass diese lizenziert sind.

Keine Pflicht zur Systembeteiligung gibt es für sogenannte Transportverpackungen. Das sind alle Verpackungen, mit denen Sie Waren zu einem anderen Händler oder Hersteller transportieren und die entsprechend im Handel anfallen. Wenn Sie Transportverpackungen in Verkehr bringen, müssen Sie aber trotzdem dafür Sorge tragen, dass sie fachgerecht zurückgenommen und recycelt werden.

Ob die Verpackungen grundsätzlich systembeteiligungspflichtig sind, können Hersteller und Händler ab sofort bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in einem Katalog zur Systembeteiligungspflicht überprüfen. Im Zweifel können Sie auch einen Antrag an die Zentrale Stelle stellen, um Ihre Verpackung einstufen zu lassen.

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Wie funktioniert die Lizenzierung von Verpackungen?

So müssen Sie seit Anfang 2019 vorgehen, um Ihre Verpackungen ordnungsgemäß lizenzieren zu lassen:

  1. Registrierung bei der zentralen Registrierungsstelle:

Melden Sie sich ordnungsgemäß bei der Zentralen Stelle über die Registrierungsdatenbank LUCID an. Die Registrierung müssen Sie persönlich vornehmen. Worauf Sie dabei achten müssen und welche Dokumente Sie benötigen, erfahren Sie auf der Seite des Verpackungsregisters. Nach der Aufnahme in das öffentliche Verpackungsregister LUCID erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Bewahren Sie diese gut auf.

  1. Lizenzierung bei einem dualen System:

Wählen Sie einen Systempartner für Verpackungslizenzierungen aus, der am dualen System beteiligt ist. In der Regel können Sie sich bei den Anbietern direkt online anmelden und einen Vertrag abschließen. In ihrem Online-Kalkulator können Sie die Menge der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen angeben (z.B. Produktverpackungen, Klebeband, Umverpackung und Füllmaterial). Diese können Sie zunächst schätzen. Ihre tatsächlichen Mengen können Sie bei Bedarf normalerweise direkt in Ihrem Kundenbereich im Verlauf des Jahres anpassen.

Zusätzlich müssen Sie dem Systembetreiber Ihre Registrierungsnummer bei der ZSVR nennen. Die Kosten für das Lizenzentgelt werden Ihnen dann direkt angezeigt. Wie hoch es ausfällt, hängt von der von Ihnen in Verkehr gebrachten Menge, dem Verpackungsgesamtgewicht und dem gewähltem dualen System ab.

  1. Meldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister:

Sie müssen Ihrem Systembetreiber alle Daten zur Menge der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen (Art und Masse) übermitteln. Einmal jährlich, in der Regel am Anfang des Folgejahres, geben Sie diese Daten dann an die Zentrale Stelle weiter. Hier müssen Sie auch den Namen des Systembetreibers nennen und den Zeitraum der Systembeteiligung angeben.

Diese sogenannte Jahresabschluss-Mengenmeldung nehmen Sie sowohl bei der Zentralen Stelle als auch bei Ihrem dualen System vor. Damit hat die zentrale Stelle volle Transparenz und kann lückenlos nachverfolgen, ob Sie Ihre Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert haben.

Tipp: Verwenden Sie eine Excelliste oder eine Google-Sheets-Tabelle, in die Sie alle von Ihnen eingekauften Verpackungen eintragen (mit Verpackungsart und Gewicht). So haben Sie einen guten Überblick über die Menge und das Gewicht Ihrer Verpackungen.

Onlinehändler mit Lizenz schließt Verpackung

Jeder Hersteller oder Händler von Waren trägt die Produktverantwortung für seine Verpackungen. © gettyimages/DragonImages

 

Welche Strafen drohen, wenn ich das Gesetz missachte?

Missachten Sie Ihre Lizenzierungspflicht oder melden Sie falsche Mengen, begehen Sie nach § 34 VerpackG eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen für das Nicht-Registrieren können bis zu 200.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen und es droht ein Verkaufsverbot.

Sie können auch eine Abmahnung erhalten: Denn die ZSVR führt ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen, das für Transparenz und faire Regeln auf dem Markt sorgen soll. So kann heute jeder einsehen und überprüfen, ob Sie ordnungsgemäß registriert sind. Sind Sie das nicht, können Wettbewerber das melden. Dann erhalten Sie eine Abmahnung.

Umweltschonender Versand von Verpackungen

Wenn Sie als Hersteller oder Händler Verpackungen in Umlauf bringen, tragen Sie die Verantwortung für Ihre Ware. Mit der Verpackungslizenz übernehmen Sie diese Produktverantwortung und sorgen dafür, dass das Prinzip Recycling, und damit auch der Umweltschutz, funktioniert. Die Anmeldung Ihrer Verpackungen für ein Kalenderjahr sollten Sie am besten am Anfang des jeweiligen Jahres durchführen. Mit der Lizenzierung Ihrer Verpackungen steht dem rechtskonformen und umweltfreundlichen Versand Ihrer Waren nichts mehr im Weg.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Zuletzt aktualisiert am 19. März 2024 von Melanie Ringsdorf

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